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Kommentar vom 14.09.2016
Kommentar zu Startzahlbegrenzung: Ein Ärgernis, das Überhand nimmt – Nahezu jeder Turnierveranstalter nutzt die Startzahlbegrenzung
Der Alptraum jedes Veranstalters ist, dass ihm seine Starterzahlen explodieren. Plötzlich hat er in einer Prüfung mehr als 50 Nennungen, muss zwei Abteilungen bezahlen und sein Zeitplan wird gesprengt.

Statt wie früher mit sportfachlichen Kriterien die Anzahl der Starter einzuschränken – wozu man sich allerdings einige Gedanken machen muss, machen sich die Veranstalter es leicht und nutzen die Möglichkeit der Startzahlbegrenzung, zum Nachteil und Ärger der Turnierteilnehmer.

Warum ist das so?

Die Ausschreibung erscheint im jeweiligen regionalen Fachorgan, zwar zu einem bekannten Termin, wird aber aufgrund postalischer Einflüsse nicht immer am gleichen Tag im gesamten Verbreitungsgebiet ausgeliefert.

Verknüpft mit dem Erscheinen der Ausschreibung ist der Nennungsbeginn in fn-neon, also ca 24 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Erfolgt eine Ausschreibung mit Startzahlbegrenzung, wird in der Regel sofort wild genannt, sodass oft nach ganz kurzer Zeit die festgelegte Starterzahl erreicht ist und ein weiteres Nennen nicht mehr möglich ist. Teilnehmer, die nahe am Nennschluss nennen wollen, haben so gar keine Chance nennen zu können.

Wenn nun die Teilnehmer, die so früh nennen auch wirklich an der Veranstaltung antreten würden, wäre die Sache ja nicht so schlimm. Realität ist aber, dass oft nur ein Drittel oder die Hälfte der vom Veranstalter angepeilten Startplätze genutzt werden und die zu spät gekommenen, obwohl noch Startplätze vorhanden wären, keine Chance haben zu starten.

Auswüchse bei der Durchführung der Startzahlbegrenzung

Hier erfolgt nun oft ein Wildwuchs derart, dass Teilnehmer – noch vor Nennschluss – anfragen, ob sie trotz Startzahlbegrenzung noch nennen dürfen. Da passiert folgendes: Wenn der Anfrager nicht genehm ist, sei es, weil er ein potentieller Sieger ist oder aus anderem Grund, wird vom Veranstalter abgelehnt, mit der Begründung, die max. Startzahl ist erreicht.

Ist der Teilnehmer aber ein evtl. oder gar realer Sponsor, für den Lokalmatador kein ernst zu nehmender Gegner oder einfach gut mit dem Veranstalter bekannt, wird die Nennung angenommen, in der Hoffnung, dass, wie oben beschrieben doch sehr viele Teilnehmer den Startplatz nicht nutzen. So ist immer wieder zu beobachten, dass mehr Nennungen angenommen werden, als die Starplatzbegrenzung eigentlich möglich macht, was in fn-neon ja registriert wird.

Die Erhöhung der Startzahlbegrenzung ist leider durch die LPO abgesichert, da eine Startplatzerhöhung keine Änderung der Ausschreibung bedeutet.

Manipulationen sind möglich und nicht ausgeschlossen

Durch die mangelnde Regelung durch die LPO sind Manipulationen durch die Veranstalter, in Bezug auf die Auswahl der Teilnehmer – der darf starten, der nicht – möglich, was ein unsportlicher Vorgang darstellt. Miriam Abel, Geschäftsführerin der Landeskommission Baden-Württemberg äußerte sich wie folgt: „Wir sind mit dieser Regelung der Startzahlbegrenzung auch nicht glücklich.“

Konkret sind solche Vorgänge zuletzt auf dem Turnier in Leonberg zu beobachten gewesen, wo Teilnehmer berichten, dass sie vor Nennschluss bei erreichter Startzahlbegrenzung angefragt haben, ob ein Start noch möglich ist, und mit dem Hinweis, dass die Starterzahl erreicht ist abgelehnt wurden.

Andere konnten aber noch starten und Nachnennen, was an der entsprechenden Pferdenummer zu erkennen war. Betriebsleiter Jörg Beerhenke, darauf angesprochen, teilte mit: „Wir machen das im nächsten Jahr sicher nicht noch einmal so.“

Änderungen sind zwar noch nicht in Sicht, aber es wird darüber geredet

Wie zu hören ist, wird intensiv in verschiedenen Landeskommissionen heftig über dieses Thema diskutiert. Es ist nicht auszuschließen, dass die einzelnen Landesverbände über die Besonderen Bedingungen Neuregelungen zu diesem Thema „Startzahlbegrenzung“ einführen werden, wie es in Nordrhein-Westfalen ja schon z.T. erfolgt ist.

Angedacht wird, ähnlich einer Auktion, den Beginn der Nennphase genau zu definieren und deutlich näher an den Zeitpunkt der Veranstaltung zu legen. Zudem sollte die Möglichkeit geschaffen werden, zurück gegebene Startplätze an Nachrücker zu vergeben. Dazu sollten aber Nachrückerlisten geführt werden, bei denen Manipulationen nicht möglich sind.
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