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News vom 20.12.2017 LK Bayern veröffentlicht die neuen Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen 2018 |
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Große Änderungen gab es nicht bei den Besonderen Bedingungen 2018 der Landeskommission Bayern. Auf eine Formulierung zur Richterrotation wurde verzichtet, trotz dem Wissen, dass die Regelung zur Richterrotation einige Veranstalter in Nöte bringen wird. Nöte, die vorhersehbar waren und durch rechtzeitige Reaktionen hätten verhindert werden können.
Hier, die für die Dressurreiter relevanten Änderungen:
§ 10 Ziff 10.15
Wie in anderen Landesverbänden wurde die Nennung bei Leistungsprüfungen mit begrenzten Startplätzen auf eine Woche vor offiziellem Nennschluss festgelegt. D.h. nicht nur das Ende des Nennzeitraums ist bekannt, sondern der Beginn ist somit genau festgelegt.
§16 Ziff 16.4
Ab Dressurprüfungen S* müssen mindestens 3 Richter eingesetzt werden, d.h. in der Ausschreibung benannt sein. Bei M** sind weiterhin zwei Richter möglich, aber im getrennten Richtverfahren. Sollte ein Richter bei einer S* Prüfung ausfallen, dürfte bei entsprechendem Nachweis auch mit zwei Richtern gerichtet werden.
§ 16 Ziff 16.10
Bisher war es untersagt, dass der Turniertierarzt gleichzeitig auch Richter auf diesem Turnier sein konnte. Neu hinzugekommen ist, dass der Tierarzt nun auch als Teilnehmer nicht starten darf.
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